Beschluss der Geschäftsordnung oder auch „Wer will, sucht Wege… wer nicht will, sucht Gründe!“

Veröffentlicht am 15.07.2020 in Ratsfraktion

In der letzten Stadtratssitzung am 22.06. war neben vielen anderen wichtigen Themen (z.B. Öffnung des Freibades, wir berichteten) ein weiterer wichtiger Punkt die Verabschiedung der Geschäftsordnung. Diese ist die Basis, auf welcher Stadtrat und Bürgermeister in den nächsten 6 Jahren zusammenarbeiten. Allein das zeigt schon, dass es sich hier keinesfalls nur um eine Formalie handelt, die man so eben mal beiläufig mitbeschließen kann.

Unser Anspruch als SPD-Fraktion an die Geschäftsordnung bestand insbesondere darin mehr Transparenz und Bürgernähe in die Stadtratsarbeit einkehren zu lassen. Dieses ist nach unserer Auffassung durchaus auch gelungen.

  • Künftig werden die Tagesordnungen für den öffentlichen Teil der Stadtratssitzungen rechtzeitig vorher auf der Homepage der Stadt veröffentlich
  • Beschlossene Verordnungen und Satzungen werden auf der Internetpräsenz der Stadt bekannt gegeben
  • der Bürgermeister ist künftig verpflichtet, in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse, in der nächstmöglichen Sitzung öffentlich bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind

Stellvertretender SPD-Fraktionssprecher Martin Gallersdörfer zeigte sich erfreut: „Für uns sind das durchaus wegweisende Änderungen, die mit den früheren Mehrheitsverhältnissen nicht möglich waren.“

Die Tatsache, dass die CSU diese Errungenschaften als „Einschränkungen“ bezeichnet, lässt tief blicken. So war es auch die CSU, die versucht hat, sich hinter jeder scheinbar bietenden Rechtsnorm zu verstecken, um diese (es fällt schwer) „Einschränkungen“ zu verhindern.“ Der SPD-Fraktion ging es ganz klar darum, den Bürgern mehr Möglichkeiten der Information über die Tätigkeiten im Stadtrat und im Rathaus zu geben. Keine unserer geforderten Änderungen waren rechtswidrig. Wir haben diverse Stunden an Zeit investiert und entsprechende rechtliche Expertisen eingeholt. Darüber hinaus würden ansonsten viele andere Gemeinden in Bayern auf der Basis teilweise rechtswidriger Geschäftsordnungen arbeiten.

Es seien an dieser Stelle die ersten Worte aus der Geschäftsordnung zitiert, welche wie folgt lauten: „Der Stadtrat Erbendorf gibt sich (...) folgende Geschäftsordnung…“

Das sagt eigentlich alles… Es ist einzig und allein der Stadtrat, der über die Geschäftsordnung befindet. Nicht der Bürgermeister, auch nicht die Verwaltung und erst recht keine Partei, so schwer das auch für manch einen zu akzeptieren ist. Dass sich der Stadtrat dabei an die gesetzlichen Vorgaben zu halten hat, ist selbstverständlich.

Dennoch kommt der Verwaltung hier eine wichtige Rolle zu, schließlich muss sie die vom Stadtrat geforderten Änderungen in die Geschäftsordnung integrieren. Gleichwohl hat sie auch dem Weisungsrecht des Bürgermeisters als obersten Gemeindechef Folge zu leisten. Eine klassische Zwickmühle also. Wir danken der Stadtverwaltung daher ausdrücklich für die in diesem Prozess aufgebrachte Geduld und die geleistete Arbeit.

Gedankt werden muss an dieser Stelle auch den Fraktionen der Grünen und der Freien Wähler, denn ohne ein gemeinsam abgestimmtes Handeln, verbunden mit einem gewissen Druck auf die C-Fraktionen, wären die Änderungen nicht möglich gewesen. So konnte die Geschäftsordnung letztlich einstimmig vom Stadtrat beschlossen werden.

SPD-Fraktionsvorsitzender Reis zieht folgendes Fazit: „Es zieht mehr Transparenz und Öffentlichkeit in das Rathaus ein. Ein Sieg für die Bürgernähe. Die Zeit der Alleinherrschaft im Rathaus ist endgültig vorbei!“

Nun kommt es darauf an die Geschäftsordnung im Alltag mit Leben zu füllen. Hinsichtlich der Informationsweitergabe setzt Sie einen Mindeststandard. Es ist auch nicht verboten, den Bürgern mehr Informationen bereit zu stellen, als es dieser Mindeststandard vorgibt. So hoffen wir, dass in naher Zukunft auch die öffentlichen Beschlüsse des Stadtrates auf der Homepage bekannt gegeben werden, wenn die Verwaltung das Rathaus auf ein digitales Ratsinformationssystem (geplant für 2021) umgestellt hat. Immer im gesetzlichen Rahmen versteht sich. Am Ende ist es eine Frage des „Wollens“, nicht mehr und nicht weniger.

 
 

Homepage SPD OV Erbendorf-Wildenreuth

 

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